DORA-Informationsregister: Einreichung, Stichtage und Anzeigepflichten nach Artikel 28 Absatz 3

Ce texte a été généré par l'intelligence artificielle (IA).Finanzunternehmen im Anwendungsbereich von DORA reichen ihr Informationsregister jährlich bei der BaFin ein — ausschließlich über ein eigenes Fachverfahren der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP), entweder als strukturierte xBRL-Datei oder über die Excel-Vorlage der BaFin. Rechtsgrundlage ist Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2554, die nach ihrem Artikel 64 seit dem 17 janvier 2025 gilt. Dieser Beitrag ordnet ein, was ins Register gehört, welche Stichtage die BaFin nennt und wann eine Einreichung überhaupt als erfüllt gilt.