NIS2 jetzt amtlich – Wie wir Sie bei der Erfüllung unterstützen

Im Dezember wurde die neue EU-Richtlinie NIS2 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, am 16. Januar 2023 tritt sie in Kraft. Es gibt viele Informationen, konkrete Anforderungen und einigen Interpretationsspielraum. Sicher ist, für Organisationen mit Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft gelten eine Reihe neuer Cybersicherheitsverpflichtungen. Neben der 24-Std.-Meldefrist nach Angriffen oder Datenpannen zählen dazu auch Maßnahmen zum IT-Risikomanagement. Mit automatisierten Schwachstellenanalysen und kontinuierlichem Lieferanten-Monitoring unterstützen wir Sie bei der Vorgabenerfüllung und ersparen Ihnen zeitliche und personelle Aufwände.