IT-Sicherheitsrichtlinie § 390 SGB V: Was Arztpraxen jetzt wissen müssen


Dieser Text wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.Am 14. Juli 2026 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf die Umsetzung der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V hingewiesen. Diese Richtlinie etabliert verbindliche Sicherheitsstandards für den Schutz sensibler Patientendaten und betrifft rund 99.000 Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie fast 38.000 Zahnarztpraxen in Deutschland. Ziel ist es, die Informationssicherheit im niedergelassenen Bereich zu stärken und die Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen.