IT-Sicherheit und das Lieferkettengesetz:
Was jetzt zu tun ist

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ( > 3.000 Mitarbeitenden ab dem 1.01.2023, > 1.000 Mitarbeitenden ab dem 1.01.2024) nachzuweisen, dass sie nachhaltig und sozial gerecht wirtschaften. Dies umfasst sowohl die eigene Organisation als auch deren Beteiligungen sowie Zulieferer und Sublieferanten. Kurz: die gesamte Lieferkette weltweit. Angefangen von der Rohstoffgewinnung bis zur Produktauslieferung.

Einkauf und Compliance-Management sind nun mehr denn je gefordert, die Gesamtrisiken der Lieferanten fortlaufend zu prüfen. Mit dem LocateRisk-Sicherheitsmonitoring gelingt dies im Bereich IT-Sicherheit schon jetzt mühelos. Die automatisiert durchgeführten Analysen erfassen, bewerten und dokumentieren kontinuierlich die externe IT-Sicherheitslage einer jeden Organisation und liefern Handlungsempfehlungen zur schnellen Risikominderung. Das sorgt für Transparenz in der Lieferkette, spart Ressourcen und trägt zu einer störungsfreien Versorgung bei.