DSGVO
Sobald Daten gespeichert und verwendet werden, greift die DSGVO. Gemäß dem Datenschutzrecht ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden oder Unternehmen nur zulässig, wenn ein Gesetz die konkrete Datenverarbeitung erlaubt oder der von ihr Betroffene in sie eingewilligt hat. Trifft beides nicht zu, ist die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten. All diese Regeln zu vereinbaren, ist jedoch oft gar nicht leicht. Dies liegt beispielsweise daran, dass Systeme oftmals ohne jeglichen menschlichen Eingriff Zusammenhänge erkennen, entstandene Ergebnisse hinterfragen und sich für weitere Ergebnisse selbst verbessern, wodurch eine ständige Veränderung stattfindet.