NIS2-Registrierung: BSI setzt Nachfrist bis 31. Juli 2026


Die gesetzliche Frist für die Registrierung nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist am 6. März 2026 abgelaufen. Von den rund 29.500 betroffenen Unternehmen in Deutschland hatten sich bis zu diesem Stichtag lediglich rund 11.500 gemeldet. Als Reaktion auf diese erhebliche Lücke hat das BSI gegenüber Wirtschaftsverbänden eine Nachfrist bis zum 31. Juli 2026 kommuniziert, um Nachmeldungen zu ermöglichen.